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Umsatzsteuer / VAT·GUIDE

OSS-Verfahren: EU-Umsatzsteuer für digitale Leistungen

Seit 2021 ist das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) Pflicht für B2C-Umsätze über 10.000€/Jahr. Digitale Nomaden mit EU-LLC oder EU-Wohnsitz müssen die Regeln kennen.

Hinweis: Keine Steuerberatung. Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert, ersetzen aber keine individuelle Beratung.

Key Facts

  • OSS-Schwelle: 10.000€ B2C-Umsatz pro Jahr (EU-weit)
  • Unter Schwelle: Heimatland-VAT
  • Über Schwelle: VAT des Kundenlandes
  • OSS-Registrierung im Heimatland — zentrale Quartalsmeldung
  • Gilt für: digitale Dienste, E-Commerce, elektr. gelieferte Leistungen
  • B2B-Geschäfte: Reverse Charge (VAT-ID prüfen!)

Die 10.000€-Schwelle

Seit 01.07.2021 gilt EU-weit eine Geringfügigkeitsschwelle von 10.000€ B2C-Umsatz pro Jahr. Darunter wird VAT des Heimatlandes fällig.

Beispiel DE-Unternehmer:

  • Jahresumsatz B2C in EU = 8.000€ → 19% deutsche VAT auf alles
  • Jahresumsatz B2C in EU = 15.000€ → französische VAT auf FR-Kunden, italienische auf IT-Kunden etc.

OSS-Registrierung

Statt sich in jedem EU-Land einzeln zu registrieren, nutzt man das One-Stop-Shop:

  1. Registrierung einmal im Heimatland (für DE: BZSt)
  2. Alle EU-B2C-Umsätze in Quartalsmeldung
  3. Zahlung in Heimatwährung
  4. Heimatland verteilt VAT an Zielländer

Implementierung: Stripe Tax / Paddle

Option 1: Stripe Tax

  • Pay-as-you-go (0,5% pro Transaktion)
  • Automatische VAT-Berechnung nach Kundenland
  • Export für OSS-Meldung

Option 2: Paddle (Merchant of Record)

  • Paddle übernimmt VAT-Pflichten komplett
  • Höhere Provision (5-10%), aber 0 VAT-Arbeit
  • Ideal für Solo-Gründer

B2B: Reverse Charge

Bei Verkauf an EU-Unternehmen mit gültiger VAT-ID:

  • Keine VAT berechnen (Reverse Charge)
  • Pflicht: VAT-ID prüfen via VIES.europa.eu
  • Rechnungshinweis: "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers"

Perpetual Traveler mit US-LLC

Eine US-LLC ohne EU-Niederlassung kann IOSS (für Waren <150€) oder spezielle Non-EU OSS nutzen. Registrierung in einem EU-Staat als "Intermediary".

Für digitale Services ohne physische Lieferung: Meist keine VAT-Pflicht bei B2B. Bei B2C ab 10.000€: VAT fällig.

Schritt für Schritt

  1. 1B2C vs B2B-Anteil ermitteln
  2. 2Jahresumsatz B2C in EU prognostizieren
  3. 3Wenn > 10.000€: OSS-Registrierung im Heimatland
  4. 4Country-specific VAT-Raten in System implementieren (Stripe Tax, Paddle)
  5. 5Quartals-OSS-Meldung einreichen
  6. 6VAT-IDs der B2B-Kunden prüfen (VIES)
  7. 7Rechnungen mit korrekter VAT ausstellen

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