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Umsatzsteuer / VAT·GUIDE
OSS-Verfahren: EU-Umsatzsteuer für digitale Leistungen
Seit 2021 ist das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) Pflicht für B2C-Umsätze über 10.000€/Jahr. Digitale Nomaden mit EU-LLC oder EU-Wohnsitz müssen die Regeln kennen.
Hinweis: Keine Steuerberatung. Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert, ersetzen aber keine individuelle Beratung.
Key Facts
- OSS-Schwelle: 10.000€ B2C-Umsatz pro Jahr (EU-weit)
- Unter Schwelle: Heimatland-VAT
- Über Schwelle: VAT des Kundenlandes
- OSS-Registrierung im Heimatland — zentrale Quartalsmeldung
- Gilt für: digitale Dienste, E-Commerce, elektr. gelieferte Leistungen
- B2B-Geschäfte: Reverse Charge (VAT-ID prüfen!)
## Die 10.000€-Schwelle
Seit 01.07.2021 gilt EU-weit eine Geringfügigkeitsschwelle von **10.000€ B2C-Umsatz pro Jahr**. Darunter wird VAT des Heimatlandes fällig.
**Beispiel DE-Unternehmer:**
- Jahresumsatz B2C in EU = 8.000€ → 19% deutsche VAT auf alles
- Jahresumsatz B2C in EU = 15.000€ → französische VAT auf FR-Kunden, italienische auf IT-Kunden etc.
## OSS-Registrierung
Statt sich in jedem EU-Land einzeln zu registrieren, nutzt man das **One-Stop-Shop**:
1. Registrierung einmal im Heimatland (für DE: BZSt)
2. Alle EU-B2C-Umsätze in Quartalsmeldung
3. Zahlung in Heimatwährung
4. Heimatland verteilt VAT an Zielländer
## Implementierung: Stripe Tax / Paddle
**Option 1: Stripe Tax**
- Pay-as-you-go (0,5% pro Transaktion)
- Automatische VAT-Berechnung nach Kundenland
- Export für OSS-Meldung
**Option 2: Paddle (Merchant of Record)**
- Paddle übernimmt VAT-Pflichten komplett
- Höhere Provision (5-10%), aber 0 VAT-Arbeit
- Ideal für Solo-Gründer
## B2B: Reverse Charge
Bei Verkauf an EU-Unternehmen mit gültiger VAT-ID:
- Keine VAT berechnen (Reverse Charge)
- Pflicht: VAT-ID prüfen via VIES.europa.eu
- Rechnungshinweis: "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers"
## Perpetual Traveler mit US-LLC
Eine US-LLC ohne EU-Niederlassung kann **IOSS** (für Waren <150€) oder spezielle **Non-EU OSS** nutzen. Registrierung in einem EU-Staat als "Intermediary".
Für digitale Services ohne physische Lieferung: Meist keine VAT-Pflicht bei B2B. Bei B2C ab 10.000€: VAT fällig.
Schritt für Schritt
- 1B2C vs B2B-Anteil ermitteln
- 2Jahresumsatz B2C in EU prognostizieren
- 3Wenn > 10.000€: OSS-Registrierung im Heimatland
- 4Country-specific VAT-Raten in System implementieren (Stripe Tax, Paddle)
- 5Quartals-OSS-Meldung einreichen
- 6VAT-IDs der B2B-Kunden prüfen (VIES)
- 7Rechnungen mit korrekter VAT ausstellen
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