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Sozialversicherung·GUIDE

Sozialversicherung & A1-Bescheinigung

Ohne deutschen Wohnsitz entfällt die deutsche Sozialversicherungspflicht. Für vorübergehende Tätigkeiten im EU-Ausland ist die A1-Bescheinigung wichtig.

Hinweis: Keine Steuerberatung. Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert, ersetzen aber keine individuelle Beratung.

Key Facts

  • A1-Bescheinigung: Nachweis der DE-Sozialversicherung bei EU-Tätigkeit
  • Gilt bei Entsendungen bis 24 Monate
  • Ohne A1 droht Doppelversicherung in EU-Ländern
  • Digital Nomaden mit Multi-State-Activity: Selbstständige beantragen bei DRV
  • Non-EU: Bilaterale Sozialversicherungsabkommen prüfen
  • Rentenversicherung: Freiwillige Beiträge bei Wegzug möglich

Das Prinzip: Wohnsitz = Zuständigkeit

Die EU-Koordinierungsverordnung 883/2004 bestimmt: Das Wohnsitzland ist für Sozialversicherung zuständig. Ausnahmen: Entsendung, Multi-State Activity.

A1 für Entsendungen

Wenn Sie DE-Wohnsitz behalten, aber vorübergehend in EU-Land tätig sind:

  • A1-Bescheinigung bei DVKA (DE-Verbindungsstelle) beantragen
  • Gilt bis 24 Monate Einsatz
  • Nachweis: Sie sind weiterhin DE-sozialversichert

Multi-State Activity

Arbeiten Sie regelmäßig in 2+ EU-Staaten (z.B. Berlin-Lissabon-Barcelona):

  • Zuständig ist der Staat mit >25% Tätigkeit
  • Wenn <25% pro Staat: Sitzstaat des AG (bei Angestellten)
  • Für Selbstständige: Interessensmittelpunkt

Perpetual Traveler: Komplett außerhalb EU-System

Ohne EU-Wohnsitz:

  • Keine DE-Sozialversicherungspflicht
  • Keine automatische Absicherung
  • Selbstverantwortlich für Kranken, Unfall, Rente

Optionen:

  1. Freiwillige DE-Rentenversicherung (§ 7 SGB VI): Mindestbeitrag ~100€/Monat, Rentenanspruch erhalten
  2. Internationale Krankenversicherung: Cigna, Allianz WW — 1000-3000€/Jahr
  3. SafetyWing Nomad Insurance: 45$/Monat, günstig aber weniger Deckung
  4. Zieland-Krankenversicherung: In Spanien SS, Portugal NHR-Paket, Dubai privat

Rentenansprüche: Was passiert?

Erworbene Rentenansprüche in DE bleiben bestehen. Sie werden ab 67 ausgezahlt — auch wenn Sie nie wieder in DE sind.

Wichtig: Kontoklärung vor Auswanderung durchführen, damit alle Zeiten erfasst sind.

Private Krankenversicherung

Achtung! Private DE-Krankenversicherung endet nicht automatisch:

  • Meist 3 Jahre Kündigungsfrist
  • Wechsel in Ausland: Manche Tarife sind "weltweit" (z.B. DKV, Hallesche)
  • Vorher Vertrag prüfen!

Schritt für Schritt

  1. 1Vor Wegzug: Anwartschaft bei bestehender GKV beantragen
  2. 2Reisekrankenversicherung für Übergang
  3. 3Langzeit-Expat-Versicherung: Cigna, Allianz WW, IMG, SafetyWing
  4. 4Renten-Kontoklärung durchführen lassen
  5. 5Freiwillige Rentenversicherung entscheiden (Mindestbeitrag 100€/Monat)
  6. 6A1 bei kurzen EU-Aufenthalten beantragen
  7. 7Zieland-Sozialversicherung anmelden

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