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Sozialversicherung·GUIDE

Sozialversicherung & A1-Bescheinigung

Ohne deutschen Wohnsitz entfällt die deutsche Sozialversicherungspflicht. Für vorübergehende Tätigkeiten im EU-Ausland ist die A1-Bescheinigung wichtig.

Hinweis: Keine Steuerberatung. Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert, ersetzen aber keine individuelle Beratung.

Key Facts

  • A1-Bescheinigung: Nachweis der DE-Sozialversicherung bei EU-Tätigkeit
  • Gilt bei Entsendungen bis 24 Monate
  • Ohne A1 droht Doppelversicherung in EU-Ländern
  • Digital Nomaden mit Multi-State-Activity: Selbstständige beantragen bei DRV
  • Non-EU: Bilaterale Sozialversicherungsabkommen prüfen
  • Rentenversicherung: Freiwillige Beiträge bei Wegzug möglich
## Das Prinzip: Wohnsitz = Zuständigkeit Die EU-Koordinierungsverordnung **883/2004** bestimmt: Das Wohnsitzland ist für Sozialversicherung zuständig. Ausnahmen: Entsendung, Multi-State Activity. ## A1 für Entsendungen Wenn Sie DE-Wohnsitz behalten, aber vorübergehend in EU-Land tätig sind: - **A1-Bescheinigung** bei DVKA (DE-Verbindungsstelle) beantragen - Gilt bis 24 Monate Einsatz - Nachweis: Sie sind weiterhin DE-sozialversichert ## Multi-State Activity Arbeiten Sie regelmäßig in 2+ EU-Staaten (z.B. Berlin-Lissabon-Barcelona): - Zuständig ist der Staat mit >25% Tätigkeit - Wenn <25% pro Staat: Sitzstaat des AG (bei Angestellten) - Für Selbstständige: Interessensmittelpunkt ## Perpetual Traveler: Komplett außerhalb EU-System Ohne EU-Wohnsitz: - Keine DE-Sozialversicherungspflicht - Keine automatische Absicherung - Selbstverantwortlich für Kranken, Unfall, Rente ### Optionen: 1. **Freiwillige DE-Rentenversicherung** (§ 7 SGB VI): Mindestbeitrag ~100€/Monat, Rentenanspruch erhalten 2. **Internationale Krankenversicherung**: Cigna, Allianz WW — 1000-3000€/Jahr 3. **SafetyWing Nomad Insurance**: 45$/Monat, günstig aber weniger Deckung 4. **Zieland-Krankenversicherung**: In Spanien SS, Portugal NHR-Paket, Dubai privat ## Rentenansprüche: Was passiert? Erworbene Rentenansprüche in DE bleiben bestehen. Sie werden ab 67 ausgezahlt — auch wenn Sie nie wieder in DE sind. Wichtig: **Kontoklärung** vor Auswanderung durchführen, damit alle Zeiten erfasst sind. ## Private Krankenversicherung Achtung! Private DE-Krankenversicherung endet nicht automatisch: - Meist 3 Jahre Kündigungsfrist - Wechsel in Ausland: Manche Tarife sind "weltweit" (z.B. DKV, Hallesche) - Vorher Vertrag prüfen!

Schritt für Schritt

  1. 1Vor Wegzug: Anwartschaft bei bestehender GKV beantragen
  2. 2Reisekrankenversicherung für Übergang
  3. 3Langzeit-Expat-Versicherung: Cigna, Allianz WW, IMG, SafetyWing
  4. 4Renten-Kontoklärung durchführen lassen
  5. 5Freiwillige Rentenversicherung entscheiden (Mindestbeitrag 100€/Monat)
  6. 6A1 bei kurzen EU-Aufenthalten beantragen
  7. 7Zieland-Sozialversicherung anmelden

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