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Sozialversicherung·GUIDE
Sozialversicherung & A1-Bescheinigung
Ohne deutschen Wohnsitz entfällt die deutsche Sozialversicherungspflicht. Für vorübergehende Tätigkeiten im EU-Ausland ist die A1-Bescheinigung wichtig.
Hinweis: Keine Steuerberatung. Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert, ersetzen aber keine individuelle Beratung.
Key Facts
- A1-Bescheinigung: Nachweis der DE-Sozialversicherung bei EU-Tätigkeit
- Gilt bei Entsendungen bis 24 Monate
- Ohne A1 droht Doppelversicherung in EU-Ländern
- Digital Nomaden mit Multi-State-Activity: Selbstständige beantragen bei DRV
- Non-EU: Bilaterale Sozialversicherungsabkommen prüfen
- Rentenversicherung: Freiwillige Beiträge bei Wegzug möglich
Das Prinzip: Wohnsitz = Zuständigkeit
Die EU-Koordinierungsverordnung 883/2004 bestimmt: Das Wohnsitzland ist für Sozialversicherung zuständig. Ausnahmen: Entsendung, Multi-State Activity.
A1 für Entsendungen
Wenn Sie DE-Wohnsitz behalten, aber vorübergehend in EU-Land tätig sind:
- A1-Bescheinigung bei DVKA (DE-Verbindungsstelle) beantragen
- Gilt bis 24 Monate Einsatz
- Nachweis: Sie sind weiterhin DE-sozialversichert
Multi-State Activity
Arbeiten Sie regelmäßig in 2+ EU-Staaten (z.B. Berlin-Lissabon-Barcelona):
- Zuständig ist der Staat mit >25% Tätigkeit
- Wenn <25% pro Staat: Sitzstaat des AG (bei Angestellten)
- Für Selbstständige: Interessensmittelpunkt
Perpetual Traveler: Komplett außerhalb EU-System
Ohne EU-Wohnsitz:
- Keine DE-Sozialversicherungspflicht
- Keine automatische Absicherung
- Selbstverantwortlich für Kranken, Unfall, Rente
Optionen:
- Freiwillige DE-Rentenversicherung (§ 7 SGB VI): Mindestbeitrag ~100€/Monat, Rentenanspruch erhalten
- Internationale Krankenversicherung: Cigna, Allianz WW — 1000-3000€/Jahr
- SafetyWing Nomad Insurance: 45$/Monat, günstig aber weniger Deckung
- Zieland-Krankenversicherung: In Spanien SS, Portugal NHR-Paket, Dubai privat
Rentenansprüche: Was passiert?
Erworbene Rentenansprüche in DE bleiben bestehen. Sie werden ab 67 ausgezahlt — auch wenn Sie nie wieder in DE sind.
Wichtig: Kontoklärung vor Auswanderung durchführen, damit alle Zeiten erfasst sind.
Private Krankenversicherung
Achtung! Private DE-Krankenversicherung endet nicht automatisch:
- Meist 3 Jahre Kündigungsfrist
- Wechsel in Ausland: Manche Tarife sind "weltweit" (z.B. DKV, Hallesche)
- Vorher Vertrag prüfen!
Schritt für Schritt
- 1Vor Wegzug: Anwartschaft bei bestehender GKV beantragen
- 2Reisekrankenversicherung für Übergang
- 3Langzeit-Expat-Versicherung: Cigna, Allianz WW, IMG, SafetyWing
- 4Renten-Kontoklärung durchführen lassen
- 5Freiwillige Rentenversicherung entscheiden (Mindestbeitrag 100€/Monat)
- 6A1 bei kurzen EU-Aufenthalten beantragen
- 7Zieland-Sozialversicherung anmelden
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