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Abmeldung / Wegzug·GUIDE
Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG)
Bei Wegzug aus Deutschland droht die Wegzugsbesteuerung: Stille Reserven auf wesentliche Unternehmensbeteiligungen werden aufgedeckt und versteuert, auch ohne Verkauf.
Hinweis: Keine Steuerberatung. Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert, ersetzen aber keine individuelle Beratung.
Key Facts
- § 6 AStG: Aufdeckung stiller Reserven bei Wegzug
- Gilt für Beteiligungen ≥ 1% an Kapitalgesellschaften (§ 17 EStG)
- Mindestens 7 Jahre unbeschränkt steuerpflichtig in den letzten 12 Jahren
- Fiktive Veräußerung zum gemeinen Wert
- Seit 2022: Keine zinslose Stundung mehr für EU/EWR-Wegzüge
- 7 Jahresraten möglich mit Sicherheitsleistung
- Rückkehrerregelung: 7 Jahre + 5 Jahre Verlängerung möglich
## Was ist die Wegzugsbesteuerung?
Die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG ist eine der gefährlichsten Steuerfallen für Unternehmer, die Deutschland verlassen wollen.
**Der Mechanismus:** Der Fiskus unterstellt beim Wegzug eine fiktive Veräußerung Ihrer Unternehmensbeteiligungen zum Verkehrswert. Die Differenz zu den ursprünglichen Anschaffungskosten (= stille Reserven) wird versteuert — als ob Sie verkauft hätten.
## Wer ist betroffen?
Die Regel greift, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
1. **Unbeschränkte Steuerpflicht** in DE für mindestens **7 Jahre** in den letzten **12 Jahren**
2. **Wesentliche Beteiligung** im Sinne § 17 EStG: ≥ **1%** an einer Kapitalgesellschaft (GmbH, AG, ausländische Gegenstücke)
3. **Wegzug** = Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht
## Beispiel: Das "Startup-Gründer-Problem"
Sie haben 2015 eine GmbH gegründet, halten 20% der Anteile (Anschaffungskosten: 5.000€). 2026 möchten Sie nach Portugal auswandern. Die GmbH wird mittlerweile mit 10 Mio. € bewertet.
- Ihre 20% entsprechen 2 Mio. €
- Stille Reserven: 2.000.000 - 5.000 = **1.995.000 €**
- Steuerliche Belastung: ~60% davon (mit Teileinkünfteverfahren, Progression) = **ca. 476.000 €**
**Problem:** Sie haben noch keinen Euro verkauft — aber müssen fast 500.000 € Steuern zahlen.
## Die Verschärfung seit 2022
Früher: Zinslose Stundung bis zum tatsächlichen Verkauf (für EU/EWR-Wegzüge).
Seit 01.01.2022:
- Keine zinslose Stundung mehr
- Nur Ratenzahlung über **7 Jahre** möglich
- Sicherheitsleistung erforderlich
- Auch bei Rückkehr innerhalb 7 Jahre: Steuer wird erlassen, aber Stundungszinsen bleiben
## Gestaltungsoptionen (vor Wegzug!)
### 1. Holding-Struktur vor Wegzug
Übertragung in eine deutsche Holding-GmbH mit Buchwertfortführung. Beim Wegzug wird nur die Holding-Beteiligung versteuert.
### 2. Familiengesellschaft / Trust
Nachfolgeplanung über vermögensverwaltende GbR oder Stiftung.
### 3. Timing
Wegzug VOR stark steigender Bewertung — z.B. vor Exit-/Funding-Runden.
### 4. Rückkehrerregelung
Wenn Sie innerhalb 7 Jahre zurückkehren, wird die Steuer erlassen. Absicht der Rückkehr dokumentieren!
## Absolute Pflicht
Konsultieren Sie einen spezialisierten Steueranwalt MINDESTENS 12 Monate vor geplantem Wegzug. Fehler bei der Wegzugsbesteuerung sind oft unumkehrbar und kostspielig.
Schritt für Schritt
- 1Prüfen: Habe ich §17 EStG-Beteiligungen (≥1% KapGes)?
- 2Aktueller Unternehmenswert bewerten (Ertragswertverfahren/DCF)
- 3Stille Reserven ermitteln (Verkehrswert - Anschaffungskosten)
- 4Gestaltungsoptionen prüfen: Vorab-Umstrukturierung, Trust, Family Office
- 5Rückkehrabsicht dokumentieren für evtl. Stundungsverlängerung
- 6Ratenzahlung beantragen (7 Jahre)
- 7Steueranwalt VOR Wegzug konsultieren — nicht danach!
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