Zurück zur Übersicht
Abmeldung / Wegzug·GUIDE

Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG)

Bei Wegzug aus Deutschland droht die Wegzugsbesteuerung: Stille Reserven auf wesentliche Unternehmensbeteiligungen werden aufgedeckt und versteuert, auch ohne Verkauf.

Hinweis: Keine Steuerberatung. Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert, ersetzen aber keine individuelle Beratung.

Key Facts

  • § 6 AStG: Aufdeckung stiller Reserven bei Wegzug
  • Gilt für Beteiligungen ≥ 1% an Kapitalgesellschaften (§ 17 EStG)
  • Mindestens 7 Jahre unbeschränkt steuerpflichtig in den letzten 12 Jahren
  • Fiktive Veräußerung zum gemeinen Wert
  • Seit 2022: Keine zinslose Stundung mehr für EU/EWR-Wegzüge
  • 7 Jahresraten möglich mit Sicherheitsleistung
  • Rückkehrerregelung: 7 Jahre + 5 Jahre Verlängerung möglich
## Was ist die Wegzugsbesteuerung? Die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG ist eine der gefährlichsten Steuerfallen für Unternehmer, die Deutschland verlassen wollen. **Der Mechanismus:** Der Fiskus unterstellt beim Wegzug eine fiktive Veräußerung Ihrer Unternehmensbeteiligungen zum Verkehrswert. Die Differenz zu den ursprünglichen Anschaffungskosten (= stille Reserven) wird versteuert — als ob Sie verkauft hätten. ## Wer ist betroffen? Die Regel greift, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 1. **Unbeschränkte Steuerpflicht** in DE für mindestens **7 Jahre** in den letzten **12 Jahren** 2. **Wesentliche Beteiligung** im Sinne § 17 EStG: ≥ **1%** an einer Kapitalgesellschaft (GmbH, AG, ausländische Gegenstücke) 3. **Wegzug** = Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht ## Beispiel: Das "Startup-Gründer-Problem" Sie haben 2015 eine GmbH gegründet, halten 20% der Anteile (Anschaffungskosten: 5.000€). 2026 möchten Sie nach Portugal auswandern. Die GmbH wird mittlerweile mit 10 Mio. € bewertet. - Ihre 20% entsprechen 2 Mio. € - Stille Reserven: 2.000.000 - 5.000 = **1.995.000 €** - Steuerliche Belastung: ~60% davon (mit Teileinkünfteverfahren, Progression) = **ca. 476.000 €** **Problem:** Sie haben noch keinen Euro verkauft — aber müssen fast 500.000 € Steuern zahlen. ## Die Verschärfung seit 2022 Früher: Zinslose Stundung bis zum tatsächlichen Verkauf (für EU/EWR-Wegzüge). Seit 01.01.2022: - Keine zinslose Stundung mehr - Nur Ratenzahlung über **7 Jahre** möglich - Sicherheitsleistung erforderlich - Auch bei Rückkehr innerhalb 7 Jahre: Steuer wird erlassen, aber Stundungszinsen bleiben ## Gestaltungsoptionen (vor Wegzug!) ### 1. Holding-Struktur vor Wegzug Übertragung in eine deutsche Holding-GmbH mit Buchwertfortführung. Beim Wegzug wird nur die Holding-Beteiligung versteuert. ### 2. Familiengesellschaft / Trust Nachfolgeplanung über vermögensverwaltende GbR oder Stiftung. ### 3. Timing Wegzug VOR stark steigender Bewertung — z.B. vor Exit-/Funding-Runden. ### 4. Rückkehrerregelung Wenn Sie innerhalb 7 Jahre zurückkehren, wird die Steuer erlassen. Absicht der Rückkehr dokumentieren! ## Absolute Pflicht Konsultieren Sie einen spezialisierten Steueranwalt MINDESTENS 12 Monate vor geplantem Wegzug. Fehler bei der Wegzugsbesteuerung sind oft unumkehrbar und kostspielig.

Schritt für Schritt

  1. 1Prüfen: Habe ich §17 EStG-Beteiligungen (≥1% KapGes)?
  2. 2Aktueller Unternehmenswert bewerten (Ertragswertverfahren/DCF)
  3. 3Stille Reserven ermitteln (Verkehrswert - Anschaffungskosten)
  4. 4Gestaltungsoptionen prüfen: Vorab-Umstrukturierung, Trust, Family Office
  5. 5Rückkehrabsicht dokumentieren für evtl. Stundungsverlängerung
  6. 6Ratenzahlung beantragen (7 Jahre)
  7. 7Steueranwalt VOR Wegzug konsultieren — nicht danach!

Kommentare der Community

0
Bitte logge dich ein, um zu kommentieren. Login
  • Noch keine Kommentare. Sei die erste Stimme!