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Abmeldung / Wegzug·GUIDE

Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG)

Bei Wegzug aus Deutschland droht die Wegzugsbesteuerung: Stille Reserven auf wesentliche Unternehmensbeteiligungen werden aufgedeckt und versteuert, auch ohne Verkauf.

Hinweis: Keine Steuerberatung. Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert, ersetzen aber keine individuelle Beratung.

Key Facts

  • § 6 AStG: Aufdeckung stiller Reserven bei Wegzug
  • Gilt für Beteiligungen ≥ 1% an Kapitalgesellschaften (§ 17 EStG)
  • Mindestens 7 Jahre unbeschränkt steuerpflichtig in den letzten 12 Jahren
  • Fiktive Veräußerung zum gemeinen Wert
  • Seit 2022: Keine zinslose Stundung mehr für EU/EWR-Wegzüge
  • 7 Jahresraten möglich mit Sicherheitsleistung
  • Rückkehrerregelung: 7 Jahre + 5 Jahre Verlängerung möglich

Was ist die Wegzugsbesteuerung?

Die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG ist eine der gefährlichsten Steuerfallen für Unternehmer, die Deutschland verlassen wollen.

Der Mechanismus: Der Fiskus unterstellt beim Wegzug eine fiktive Veräußerung Ihrer Unternehmensbeteiligungen zum Verkehrswert. Die Differenz zu den ursprünglichen Anschaffungskosten (= stille Reserven) wird versteuert — als ob Sie verkauft hätten.

Wer ist betroffen?

Die Regel greift, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Unbeschränkte Steuerpflicht in DE für mindestens 7 Jahre in den letzten 12 Jahren
  2. Wesentliche Beteiligung im Sinne § 17 EStG: ≥ 1% an einer Kapitalgesellschaft (GmbH, AG, ausländische Gegenstücke)
  3. Wegzug = Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht

Beispiel: Das "Startup-Gründer-Problem"

Sie haben 2015 eine GmbH gegründet, halten 20% der Anteile (Anschaffungskosten: 5.000€). 2026 möchten Sie nach Portugal auswandern. Die GmbH wird mittlerweile mit 10 Mio. € bewertet.

  • Ihre 20% entsprechen 2 Mio. €
  • Stille Reserven: 2.000.000 - 5.000 = 1.995.000 €
  • Steuerliche Belastung: ~60% davon (mit Teileinkünfteverfahren, Progression) = ca. 476.000 €

Problem: Sie haben noch keinen Euro verkauft — aber müssen fast 500.000 € Steuern zahlen.

Die Verschärfung seit 2022

Früher: Zinslose Stundung bis zum tatsächlichen Verkauf (für EU/EWR-Wegzüge).

Seit 01.01.2022:

  • Keine zinslose Stundung mehr
  • Nur Ratenzahlung über 7 Jahre möglich
  • Sicherheitsleistung erforderlich
  • Auch bei Rückkehr innerhalb 7 Jahre: Steuer wird erlassen, aber Stundungszinsen bleiben

Gestaltungsoptionen (vor Wegzug!)

1. Holding-Struktur vor Wegzug

Übertragung in eine deutsche Holding-GmbH mit Buchwertfortführung. Beim Wegzug wird nur die Holding-Beteiligung versteuert.

2. Familiengesellschaft / Trust

Nachfolgeplanung über vermögensverwaltende GbR oder Stiftung.

3. Timing

Wegzug VOR stark steigender Bewertung — z.B. vor Exit-/Funding-Runden.

4. Rückkehrerregelung

Wenn Sie innerhalb 7 Jahre zurückkehren, wird die Steuer erlassen. Absicht der Rückkehr dokumentieren!

Absolute Pflicht

Konsultieren Sie einen spezialisierten Steueranwalt MINDESTENS 12 Monate vor geplantem Wegzug. Fehler bei der Wegzugsbesteuerung sind oft unumkehrbar und kostspielig.

Schritt für Schritt

  1. 1Prüfen: Habe ich §17 EStG-Beteiligungen (≥1% KapGes)?
  2. 2Aktueller Unternehmenswert bewerten (Ertragswertverfahren/DCF)
  3. 3Stille Reserven ermitteln (Verkehrswert - Anschaffungskosten)
  4. 4Gestaltungsoptionen prüfen: Vorab-Umstrukturierung, Trust, Family Office
  5. 5Rückkehrabsicht dokumentieren für evtl. Stundungsverlängerung
  6. 6Ratenzahlung beantragen (7 Jahre)
  7. 7Steueranwalt VOR Wegzug konsultieren — nicht danach!

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